Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zum Prozess der Berufswegeplanung für junge Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungsangebot, Unterstützungsangebot oder Bildungsangebot.


Dazu können gehören:

  • Menschen mit Autismus
  • Menschen mit einer Lernbehinderung
  • Menschen mit einer geistiger Behinderung
  • Menschen mit einer Behinderung im sozial-emotionalen Bereich
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Menschen mit Epilepsie
  • Menschen mit einer Behinderung im Bereich Hören
  • Menschen mit einer Behinderung im Bereich Sehen
  • Menschen mit einer Behinderung im Bereich der Motorik

Junge Menschen, die wegen der Auswirkungen ihrer funktionalen Einschränkungen beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben besondere Schwierigkeiten (Barrieren) überwinden müssen, haben in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Unterstützung im Prozess der beruflichen Orientierung und der beruflichen Vorbereitung durch die Schule, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und den Integrationsfachdienst (IFD).

 

Zentrales Instrument der Berufswegeplanung ist die Berufswegekonferenz (BWK). Im Kompetenzinventar (KI) werden persönliche Daten, die Kompetenzen des Schülers und verbindliche Absprachen festgehalten.

 

 


* für Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungsangebot, Unterstützungsangebot oder Bildungsangebot.