Was ist eine Berufswegekonferenz (BWK)?

Die Berufswegekonferenz (BWK) ist das verbindliche und zentrale Element zur individuellen Steuerung im Rahmen der Berufswegeplanung. Ziel ist die verbindliche gemeinsame Auswertung, Planung und Umsetzung aller erforderlichen Schritte, um den individuellen Weg des Jugendlichen zur Teilhabe an Arbeit zu finden. Grundlage hierfür sind die „Gemeinsamen Grundlagen zur Förderung von Übergängen für wesentlich behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt“ des Teilhabeausschusses Baden-Württemberg, sowie die Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung des Bundesprogramms „Initiative  Inklusion“.

 

 

Bitte laden Sie frühzeitig zu einer BWK ein!

 

Doodle erleichtert Ihnen die Terminfindung.

 

mögliche Teilnehmer:

  • Schüler
  • Eltern bzw. gesetzliche Betreuer
  • Agentur für Arbeit (Reha-Berater)
  • Klassenlehrer
  • IFD - Fachkraft
  • Bei Autisten (Leistungen nach § 35 a, SGB VIII) - ASD - Sachbearbeiter, Autismusbeauftragte/r des Staatlichen Schulamtes oder beruflichen Schule und ggf. Schulbegleitung
  • ggf. Arbeistelle Kooperperation (ASKO berufliche Schulen oder allgemeinbildende Gymnasien)
  • Evtl. weitere schulische Partner (z.B. berufliche Schule)
  • Moderator (z. B. Schulleitung)
  • Eingliederungshilfe (bei Fragen zu  begleitenden Hilfen/Wohnen nach SGB XII)
  • Jugendhilfe (bei notwendigen Maßnahmen nach SGB VIII)
  • Schulamt
  • Schulleitung
  • Protokollant  (z.B. Klassenlehrer)

 

 

 

 

Eine Anleitung zum Durchführen einer Berufswegekonferenz (inkl. Zeitschiene) können Sie hier herunterladen (siehe unten).

 

 

 

 

Folgende Personen werden oft zu Berufswegekonferenzen eingeladen ("Teilnehmerpool Lörrach" und "Teilnehmerpool Waldshut"):

 

Kreis Lörrach:

 

 

 

Kreis Waldshut

 

 


* für Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungsangebot, Unterstützungsangebot oder Bildungsangebot.